Benutzerordnung
Benutzungsordnung für die Kletteranlage der Sektion Plauen-Vogtland des Deutschen Alpenvereins e.V. im Sportforum Vogtland
Betreiber: Sektion Plauen-Vogtland des Deutschen Alpenvereins e.V.
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Benutzungsberechtigung
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Zur Nutzung der Kletteranlage sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung des*der Nutzer*in.
Die Sektion / der Betreiber führt keine Kontrollen durch, ob der*die Nutzer*in (oder die ihn*sie anleitenden Personen) über ausreichende Kenntnisse der korrekten Durchführung der Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen und diese anwenden. Es obliegt dem*der Nutzer*in, dies jeweils im Einzelfall zu prüfen, eine Haftung des Betreibers ist diesbezüglich ausgeschlossen.
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Jede erwachsene Person muss sich vor Nutzung der Kletteranlage mittels (ggf. digitalem) Anmeldeformular für Erwachsene registrieren; bzgl. minderjähriger Nutzer*innen siehe unten. Im Zuge der Registrierung wird auf die Gefahren in der Kletteranlage hingewiesen, und es werden die Benutzungsordnung (BNO) sowie die Hallen- und Kletterregeln dargelegt. Mit der Unterschrift bestätigt der*die Nutzer*in, die BNO und die Regeln zu akzeptieren und einzuhalten – siehe auch Punkt 4.2.
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Der Eintrittspreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Jede*r Nutzer*in muss während des Aufenthalts in der Kletteranlage den Beleg über die Entrichtung des Eintrittspreises jederzeit vorzeigen können. Ermäßigte Eintrittspreise werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt (z. B. DAV-Ausweis).
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Als Vertragsstrafe wird eine erhöhte Eintrittsgebühr in Höhe der fünffachen Eintrittsgebühr bei Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des (korrekten) Eintrittspreises fällig. Die Geltendmachung von weiteren (Schadensersatz-) Ansprüchen bleibt vorbehalten.
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Der sofortige Verweis aus der Anlage und die Erteilung eines dauerhaften Hausverbots bleiben für den Fall der wiederholten Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises während eines Zeitraums von einem Jahr oder für den Fall der trotz Abmahnung wiederholt schuldhaften Nutzung der Anlage entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung vorbehalten. Im Fall eines sofortigen Verweises oder eines dauerhaften Hausverbots wird der gezahlte Eintrittspreis zeitanteilig dem*der Nutzer*in erstattet.
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Öffnungszeiten werden durch Aushang und auf der Webseite bekannt gegeben. Die Kletteranlage darf nur während der Öffnungszeiten benutzt werden.
In der Zeit der allgemeinen Öffnungszeiten des Sportforum Vogtland ist der Zugang zur Anlage nur mit Transponder/Chipkarte möglich, die ausschließlich von volljährigen Jahreskartenbesitzer*innen erworben werden können. In dieser Zeit sind keine Aufsichtspersonen der Sektion Plauen-Vogtland anwesend.
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Vorbehaltlich Ziffer 1.8 dürfen Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Alter: bis 17 Jahre) die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines*r Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde, benutzen.
Eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist vorzulegen (siehe auch Ziffern 1.8, 1.9 und 1.10).
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Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (Alter: ab 14 bis 17 Jahre) dürfen die Kletteranlage ohne Begleitung eines*r Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde, benutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen (siehe auch Ziffer 1.10).
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Minderjährige Teilnehmer*innen einer Gruppenveranstaltung dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht einer volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; die Leitung einer Gruppenveranstaltung einer DAV-Sektion muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, vorausgesetzt die DAV-Sektion bestätigt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten der minderjährigen Leitung mit der Durchführung der Gruppenveranstaltung.
Für jede*n minderjährige*n Teilnehmer*in ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die DAV-Sektion/Organisation, in deren Auftrag die Gruppenveranstaltung durchgeführt wird, hat das jährlich zu erneuernde Formblatt „Dauerbestätigung für geleitete Gruppenveranstaltungen“ vorzulegen (siehe auch Ziffern 1.10 und 1.11).
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Formblätter für Einverständniserklärungen liegen in der Kletteranlage aus und können auf der Webseite (www.dav-plauen-vogtland.de) heruntergeladen werden. Die Einverständniserklärungen müssen beim erstmaligen Besuch der Kletteranlage vollständig ausgefüllt im Original oder digital am Kiosk der Kletteranlage abgegeben und bei jedem weiteren Eintritt in Kopie auf Verlangen vorgelegt werden.
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Die gewerbliche Nutzung der Kletteranlage ist nur mit einer besonderen Genehmigung der Sektion Plauen-Vogtland gestattet. Auf diese besteht kein Anspruch.
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Anweisungen des Hallenpersonals sind zu befolgen (Hausrecht). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist das Hallenpersonal befugt, die Kletteranlage oder Teile davon ohne Erstattung des Eintrittspreises zu schließen und zu räumen.
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Gefahren beim Klettern – Grundsatz der Eigenverantwortung
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Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung. Gefahren können auch von herabfallenden Gegenständen ausgehen, insbesondere durch künstliche Klettergriffe, die sich unvorhersehbar lockern oder brechen können.
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Jede*r Nutzer*in hat in Eigenverantwortung die nachstehenden „Hallenregeln – richtiges Verhalten in der Kletterhalle“ und „Kletterregeln – Sicher Klettern“ anzuwenden, um mögliche Gefahren für sich und Dritte zu reduzieren.
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Bei der Nutzung der gekennzeichneten Kletterlinien müssen Seile mit mindestens 30 m Länge verwendet werden.
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Vor der Nutzung von Selbstsicherungsautomaten (Auto-Belays) hat sich der*die Nutzer*in über die korrekte und sichere Bedienung zu informieren. Hierzu stehen Erklärvideos oder Einführungen des Betreibers und Erklärbilder/Piktogramme bereit. Dem*der Nutzer*in ist bewusst, dass er*sie bei Nutzung der Selbstsicherungsautomaten aufgrund des fehlenden Partnerchecks die Kontrolle für das korrekte Einhängen alleine durchführen muss.
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Trotz Lüftung kann in Kletterhallen die Staubbelastung hoch sein. Kleinkinder insbesondere im Säuglingsalter und auch atemwegserkrankte Personen sollten diese Bereiche zu den Stoßzeiten meiden.
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Haftung
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Eine Haftung des Betreibers besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
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Für mitgebrachte Wertsachen des*der Nutzer*in, die in Obhut des Anlagenbetreibers bleiben, ist die Haftung des Betreibers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
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Gültigkeit
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Die Benutzungsordnung tritt am 06.11.2026 in Kraft.
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Die vorliegende Benutzungsordnung wird von dem*der Nutzer*in der Kletteranlage durch seine*ihre Unterschrift auf dem Anmeldeformular für Erwachsene und ggf. der Einverständniserklärung für Minderjährige bzw. durch die digitale Unterschrift am Kiosk der Kletteranlage anerkannt.
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Die vorliegende Benutzungsordnung wird von dem*der Nutzer*in der Kletteranlage durch Entrichtung des Eintrittspreises und Benutzung der Kletteranlage anerkannt.
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Hallenregeln – richtiges Verhalten in der Kletterhalle
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Du hast Verantwortung!
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Du benutzt die Kletterhalle eigenverantwortlich! Der Betreiber führt keine Kontrollen durch.
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Klettern birgt erhebliche Sturzgefahren: Du kannst dich oder andere schwer oder tödlich verletzen.
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Schau hin, wenn Fehler passieren: Sprich sie an!
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Fairness und Rücksichtnahme!
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Nimm Rücksicht und gefährde niemanden.
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Passe dein Verhalten der jeweiligen Situation an.
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Vermeide bei hoher Auslastung langes Ausbouldern, Reservieren von Routen und unnötige Stürze.
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Auf ausgewiesenen Kletterlinien bleiben.
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Lass den Sichernden ihren Aktionsraum.
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Vermeide unnötigen Magnesiaverbrauch.
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Klettere nur mit geeigneten Schuhen und Bekleidung/nicht oberkörperfrei.
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Achtung Gefahrenraum!
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In der Kletterhalle können Gegenstände herabfallen.
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Gefahr besteht auch dann, wenn du nicht selbst kletterst.
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Beachte den möglichen Sturzraum über dir.
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Hindernisse wegräumen!
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Kletterbereiche immer frei von Gegenständen wie Rucksäcken, Trinkflaschen und ähnlichem halten.
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Lasse die Einrichtung dort, wo sie steht (Tische, Bänke etc.).
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Bei Unfällen erste Hilfe!
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Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet. Informiere unverzüglich das Hallenpersonal.
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Auf Anfrage Personalien bekannt geben.
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Beschädigungen melden!
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Beschädigte Wandbereiche, Karabiner oder Expressschlingen und beschädigte oder lose Griffe unverzüglich melden. Veränderungen sind untersagt.
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Schäden, Mängel, Defekte und auffällige Geräusche bei Selbstsicherungsautomaten sofort melden.
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Routensperrungen beachten.
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Die Kletterhalle ist kein Spielplatz
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Kinder beaufsichtigen.
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Spielen in den Kletterbereichen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
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Minderjährige ab 14 Jahren dürfen nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten unbeaufsichtigt klettern und trainieren.
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Gefahr durch Schmuck und lange Haare!
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Schmuck kann hängen bleiben und dich verletzen.
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Lange Haare zusammenbinden: sie können sich im Sicherungsgerät verfangen.
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Lasse den Chalkbag am Boden oder hänge ihn dir ohne Karabiner um.
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Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot!
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Nach Alkohol- und Drogenkonsum nicht klettern.
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Rauchen ist verboten – auch im Außenbereich.
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Handy, Musik und Tiere stören!
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Handys lenken ab und können herunterfallen.
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Kopfhörer beeinträchtigen deine Aufmerksamkeit.
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Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.
Kletterregeln – Sicher Klettern
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Team-Setup zu Beginn!
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Gewichtsunterschied klären, geeignete Maßnahmen treffen
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Sicherungskompetenz und Tagesform berücksichtigen
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Kommunikationsregeln vereinbaren
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Klettermaterial prüfen
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Partnercheck vor jedem Start!
Gegenseitige Kontrolle mit Augen und Händen:
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Anseilknoten und Anseilpunkt
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Sicherungskarabiner
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Sicherungsgerät-Blockiertest
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Gurt und Gurtverschlüsse
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Seilende abgeknotet
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Nur mit vertrauten Geräten sichern
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Halbautomaten bieten zusätzliche Sicherheit
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Bremshandprinzip: eine Hand umschließt immer das Bremsseil
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Korrekte Position der Bremshand beachten
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Karabiner, Seil und Sicherungsgerät passen zusammen
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Volle Aufmerksamkeit beim Sichern!
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Kein Schlappseil
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Richtigen Standort nahe der Wand wählen
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Partner beobachten
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Sicherungsbrillen unterstützen die Aufmerksamkeit
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Sturzraum freihalten!
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Gefahrenzone für Kollisionen großzügig einschätzen
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Am Boden genügend Abstand zur Falllinie des Kletterers
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In der Route genügend Abstand zu anderen Kletterern
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Pendelstürze berücksichtigen
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Alle Zwischensicherungen richtig einhängen!
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Einhängen aus stabiler Position
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Stürze beim Klippen vermeiden – Bodensturzgefahr!
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Korrekten Seilverlauf im Karabiner beachten
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Nicht hinter das Seil steigen
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Toprope nur an vorgesehenen Umlenkungen!
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Kein Toprope an einzelnem Karabiner
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Toprope in stark überhängenden Routen nur mit eingehängten Zwischensicherungen
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Prüfen, ob der richtige Seilstrang im Sicherungsgerät eingelegt ist
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Vorsicht beim Ablassen!
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Partner langsam und gleichmäßig ablassen
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Auf freien Landeplatz achten
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Nie zwei Seile in einen Umlenkkarabiner einhängen
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Kommunikation am Umlenkpunkt
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Aufwärmen vor dem Start!
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Intensität langsam steigern
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Locker ausklettern, abwärmen
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Verletzungen ausheilen
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Sei dir deiner Verantwortung bewusst!
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Sei selbstkritisch und offen für Feedback
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Sprich Fehler an, auch die anderer
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Halte dich auf dem neuesten Stand
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Nimm Rücksicht auf andere
